Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen die durch die Fa. trendline im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit abgeschlossen oder insoweit ausgeführt werden. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Die "trendline Werbe-Service GmbH" ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

2. Angebote und Preise

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Aufträge werden nur zu unseren AGB entgegengenommen. Sie werden durch schriftliche Bestätigung bzw. Auftragsannahme, in jedem Falle jedoch mit Lieferung durch den Verkäufer verbindlich. Die Bedingungen des Verkäufers gelten stets und ausschließlich, sie werden nicht durch etwaige eigene Bedingungen des Käufers bzw. Dritter geändert oder aufgehoben. Ein Schweigen des Verkäufers dazu gilt nicht als Zustimmung. Der Besteller haftet ungeachtet des Lieferempfängers für die lieferbezogene Forderung. Die Warenannahme durch den Käufer oder Lieferempfänger gilt als vorbehaltlose Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich anerkannt, sind die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben nur ungefähr. Zwischenzeitliche Produktverbesserungen gelten als genehmigt und kommen dem Besteller ohne Mehrkosten zugute. Sämtliche Preise sind Abgabepreise der Fa. Trendline in EURO, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstiger Versandkosten, zuzüglich der gesetzlichen Unsatzsteuer. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und bei frachtfreier Rücksendung in unbeschädigtem Zustand innerhalb vier Wochen mit 2/3 des berechneten Wertes wieder gutgeschrieben. Rücknahme von Kartonagen ist ausgeschlossen.

3. Lieferfristen

Wir sind bemüht, die von uns angegebenen Liefer- und Leistungsfristen unbedingt einzuhalten. Gleichwohl sind diese unverbindlich und haben allein die Bedeutung dem Besteller einen ungefähren Anhaltspunkt über die Leistungen zu geben. Die Überschreitung der Frist berechtigt den Besteller in keinem Falle zu Schadenersatzansprüchen. Soweit hiervon abweichend die Liefer- und Leistungsfrist vertraglich als verbindlich vereinbart wurde oder sonst als verbindlich gilt, ist die Frist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Fa. trendline verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Teillieferungen behalten wir uns vor. Bei Teillieferungen wird die jeweils gelieferte Teilmenge berechnet. Geraten wir in Lieferverzug, so ist uns eine angemessene Nachlieferungsfrist, mindestens jedoch vier Wochen ab dem ursprünglichen Liefer- und Leistungstermin, einzuräumen. Fixtermine werden von uns nicht anerkannt. Höhere Gewalt berechtigt uns zur angemessenen Verlängerung der Frist oder nach unserer Wahl zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag, ohne das dem Besteller gegen uns Schadenersatzansprüche zustehen. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Behinderung durch behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung, sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Verspätung in der Anlieferung von Zubehörteilen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen einschließlich technisch nicht verwertbarer Vorlagen, Entwürfe und Muster jeglicher Art, usw. Wir sind zur Einhaltung der Frist nicht verpflichtet, wenn der Besteller seine vertraglichen Pflichten nicht rechtzeitig erfüllt.

4. Zahlung

Wenn nicht schriftlich anders vereinbart gilt Vorauszahlung als Zahlungsvereinbarung. Ist Lieferung gegen Nachnahme vereinbart, gehen die Nachnahmekosten zu Lasten des Käufers. Darüber hinaus können wir bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers alle offenstehenden und gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig stellen. Handelt der Käufer bei Abschluss des Vertrages in seiner Eigenschaft als Unternehmer verzichtet er auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes an früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Für den Käufer ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind. Ungeachtet etwaiger Beanstandungen oder Mängel bei einer Lieferung ist die entsprechende Rechnung bei Fälligkeit zu bezahlen. Zahlungen des Käufers können mit befreiender Wirkung nur an uns, nicht jedoch an einen Vertreter ohne entsprechende Vollmacht geleistet werden. Bei Zahlungsverzug verliert der Auftraggeber jeglichen Anspruch auf gewährte Rabatte und Preisnachlässe. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug und ist zur vollständigen, sofortigen Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgeltes zzgl. gewährter Rabatte und Preisnachlasse verpflichtet. Grundsätzlich werden bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB erhoben.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Fa. trendline. Der Kaufpreis gilt erst bei Gutschrift auf unser Geschäftskonto oder bei quittierter Barzahlung als bezahlt. Der Eigentumsvorbehalt wird durch Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder durch Saldoziehung und deren Anerkennung nicht aufgehoben. Verarbeitung und Umbildung unserer Ware findet ausschließlich für uns statt. Im Falle der Verarbeitung setzt sich das Alleineigentum der Fa. Trendline an der neu hergestellten Sache fort. Hereingabe von Wechseln im Zusammenhang mit der Kaufpreiszahlung führt nicht zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes, dieser erlischt vielmehr erst bei Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen und nach Tilgung aller unserer Forderungen gegenüber dem Käufer. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltware nach Mahnung berechtigt. Mit Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, Scheck- und Wechselprotesten, Zahlungseinstellungen, Beanstandungen oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt das Recht zur Weiterverarbeitung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware.

6. Mängelhaftung

Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich gem. § 377 HGB, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware in Schriftform angezeigt werden. Insbesondere bei Teillieferung ist die Forderung unerlässlich, damit weitere Schäden vermieden werden können. Mängel eines Teiles einer Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Reklamationen berechtigen nicht zur Rückzahlung von Zahlungen. Maßgebend für die Qualität der von uns ausgelieferten Ware sind die von uns angegebenen Werte für die Ausführung, die Ausfallmuster die zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Unerhebliche Abweichungen in der Qualität und Auslieferung der Ware behalten wir uns vor, wenn sie durch Rohstoffe oder aus technischen Gründen unvermeidbar sind. Ist die Reklamation begründet, kommen wir für die Fehler nach unserer Wahl durch Instandsetzung der Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift auf. Es gilt der Vorrang der Nacherfüllung. Der Rücktritt vom Vertrag auf der Grundlage von Gewährleistungsrechten ist ausgeschlossen. Ebenso sind Ansprüche auf Schadensersatz, mit Ausnahme solcher die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden, insbesondere Sachschäden und Betriebsstörungen. Für unsere Beratung wird keine Haftung übernommen. Sie befreit den Kunden nicht von der persönlichen Prüfungspflicht.

7. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von der "trendline Werbe-Service GmbH". Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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