Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen die
durch die Fa. trendline im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit abgeschlossen oder insoweit ausgeführt werden.
Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen
der Schriftform.
Die "trendline Werbe-Service GmbH" ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich
aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen
alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Angebote und Preise
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
zustande. Aufträge werden nur zu unseren AGB entgegengenommen. Sie werden durch schriftliche Bestätigung bzw.
Auftragsannahme, in jedem Falle jedoch mit Lieferung durch den Verkäufer verbindlich. Die Bedingungen des
Verkäufers gelten stets und ausschließlich, sie werden nicht durch etwaige eigene Bedingungen des Käufers bzw.
Dritter geändert oder aufgehoben. Ein Schweigen des Verkäufers dazu gilt nicht als Zustimmung. Der Besteller haftet
ungeachtet des Lieferempfängers für die lieferbezogene Forderung. Die Warenannahme durch den Käufer oder
Lieferempfänger gilt als vorbehaltlose Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nicht
ausdrücklich als verbindlich anerkannt, sind die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen,
Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben nur ungefähr. Zwischenzeitliche Produktverbesserungen gelten als genehmigt
und kommen dem Besteller ohne Mehrkosten zugute. Sämtliche Preise sind Abgabepreise der Fa. Trendline in EURO,
ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstiger Versandkosten, zuzüglich der gesetzlichen
Unsatzsteuer. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und bei frachtfreier Rücksendung in unbeschädigtem
Zustand innerhalb vier Wochen mit 2/3 des berechneten Wertes wieder gutgeschrieben. Rücknahme von Kartonagen ist
ausgeschlossen.
3. Lieferfristen
Wir sind bemüht, die von uns angegebenen Liefer- und Leistungsfristen unbedingt einzuhalten. Gleichwohl sind diese
unverbindlich und haben allein die Bedeutung dem Besteller einen ungefähren Anhaltspunkt über die Leistungen zu
geben. Die Überschreitung der Frist berechtigt den Besteller in keinem Falle zu Schadenersatzansprüchen. Soweit
hiervon abweichend die Liefer- und Leistungsfrist vertraglich als verbindlich vereinbart wurde oder sonst als
verbindlich gilt, ist die Frist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Fa. trendline
verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Teillieferungen behalten wir uns vor. Bei
Teillieferungen wird die jeweils gelieferte Teilmenge berechnet. Geraten wir in Lieferverzug, so ist uns eine
angemessene Nachlieferungsfrist, mindestens jedoch vier Wochen ab dem ursprünglichen Liefer- und Leistungstermin,
einzuräumen. Fixtermine werden von uns nicht anerkannt. Höhere Gewalt berechtigt uns zur angemessenen Verlängerung
der Frist oder nach unserer Wahl zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag, ohne das dem Besteller gegen uns
Schadenersatzansprüche zustehen. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Behinderung durch behördliche Maßnahmen,
Streik, Aussperrung, sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Verspätung in der Anlieferung von Zubehörteilen, Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffen einschließlich technisch nicht verwertbarer Vorlagen, Entwürfe und Muster jeglicher Art, usw.
Wir sind zur Einhaltung der Frist nicht verpflichtet, wenn der Besteller seine vertraglichen Pflichten nicht
rechtzeitig erfüllt.
4. Zahlung
Wenn nicht schriftlich anders vereinbart gilt Vorauszahlung als Zahlungsvereinbarung. Ist Lieferung gegen Nachnahme
vereinbart, gehen die Nachnahmekosten zu Lasten des Käufers. Darüber hinaus können wir bei Zahlungsschwierigkeiten
des Käufers alle offenstehenden und gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig stellen. Handelt der Käufer bei
Abschluss des Vertrages in seiner Eigenschaft als Unternehmer verzichtet er auf die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes an früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Für den Käufer ist
die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder
rechtskräftig festgestellt sind. Ungeachtet etwaiger Beanstandungen oder Mängel bei einer Lieferung ist die
entsprechende Rechnung bei Fälligkeit zu bezahlen. Zahlungen des Käufers können mit befreiender Wirkung nur an uns,
nicht jedoch an einen Vertreter ohne entsprechende Vollmacht geleistet werden. Bei Zahlungsverzug verliert der
Auftraggeber jeglichen Anspruch auf gewährte Rabatte und Preisnachlässe. Bei Überschreitung der vereinbarten
Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug und ist zur vollständigen, sofortigen Zahlung des
vertraglich vereinbarten Entgeltes zzgl. gewährter Rabatte und Preisnachlasse verpflichtet. Grundsätzlich werden
bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB erhoben.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Fa. trendline. Der Kaufpreis
gilt erst bei Gutschrift auf unser Geschäftskonto oder bei quittierter Barzahlung als bezahlt. Der
Eigentumsvorbehalt wird durch Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder durch Saldoziehung
und deren Anerkennung nicht aufgehoben. Verarbeitung und Umbildung unserer Ware findet ausschließlich für uns
statt. Im Falle der Verarbeitung setzt sich das Alleineigentum der Fa. Trendline an der neu hergestellten Sache
fort. Hereingabe von Wechseln im Zusammenhang mit der Kaufpreiszahlung führt nicht zum Erlöschen des
Eigentumsvorbehaltes, dieser erlischt vielmehr erst bei Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen und
nach Tilgung aller unserer Forderungen gegenüber dem Käufer. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme
der Vorbehaltware nach Mahnung berechtigt. Mit Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, Scheck- und Wechselprotesten,
Zahlungseinstellungen, Beanstandungen oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt das Recht zur
Weiterverarbeitung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware.
6. Mängelhaftung
Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich gem. § 377 HGB, spätestens jedoch innerhalb
einer Woche nach Empfang der Ware in Schriftform angezeigt werden. Insbesondere bei Teillieferung ist die Forderung
unerlässlich, damit weitere Schäden vermieden werden können. Mängel eines Teiles einer Lieferung berechtigt nicht
zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Reklamationen berechtigen nicht zur Rückzahlung von Zahlungen. Maßgebend
für die Qualität der von uns ausgelieferten Ware sind die von uns angegebenen Werte für die Ausführung, die
Ausfallmuster die zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Unerhebliche Abweichungen in der Qualität und
Auslieferung der Ware behalten wir uns vor, wenn sie durch Rohstoffe oder aus technischen Gründen unvermeidbar
sind. Ist die Reklamation begründet, kommen wir für die Fehler nach unserer Wahl durch Instandsetzung der Ware,
Ersatzlieferung oder Gutschrift auf. Es gilt der Vorrang der Nacherfüllung. Der Rücktritt vom Vertrag auf der
Grundlage von Gewährleistungsrechten ist ausgeschlossen. Ebenso sind Ansprüche auf Schadensersatz, mit Ausnahme
solcher die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen,
ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden, insbesondere Sachschäden und Betriebsstörungen. Für unsere
Beratung wird keine Haftung übernommen. Sie befreit den Kunden nicht von der persönlichen Prüfungspflicht.
7. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der
Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert
werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
8. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von der "trendline Werbe-Service GmbH". Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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